Sie sind hier:
Das Bundesteilhaberecht
Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht
In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e. V.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sie gilt als Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht.
In der Veranstaltung werden die Möglichkeiten aufgezeigt, welche Hilfen der*dem Berechtigten im ambulanten und stationären Bereich nach dem Bundesteilhabegesetz zustehen.
Konkret:
- Wann habe ich einen Anspruch auf ambulant betreutes Wohnen und wie wird es finanziert?
- Wie wird ein Heimplatz der besonderen Wohnform außerhalb von Pflegeheimen finanziert?
- Wer ist zuständig und welche Anträge muss ich als gesetzliche*r Betreuer*in stellen?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sie gilt als Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht.
In der Veranstaltung werden die Möglichkeiten aufgezeigt, welche Hilfen der*dem Berechtigten im ambulanten und stationären Bereich nach dem Bundesteilhabegesetz zustehen.
Konkret:
- Wann habe ich einen Anspruch auf ambulant betreutes Wohnen und wie wird es finanziert?
- Wie wird ein Heimplatz der besonderen Wohnform außerhalb von Pflegeheimen finanziert?
- Wer ist zuständig und welche Anträge muss ich als gesetzliche*r Betreuer*in stellen?
barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Material
Bitte mitbringen Stift und Papier.
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Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht
In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e. V.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sie gilt als Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht.
In der Veranstaltung werden die Möglichkeiten aufgezeigt, welche Hilfen der*dem Berechtigten im ambulanten und stationären Bereich nach dem Bundesteilhabegesetz zustehen.
Konkret:
- Wann habe ich einen Anspruch auf ambulant betreutes Wohnen und wie wird es finanziert?
- Wie wird ein Heimplatz der besonderen Wohnform außerhalb von Pflegeheimen finanziert?
- Wer ist zuständig und welche Anträge muss ich als gesetzliche*r Betreuer*in stellen?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sie gilt als Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen nach dem Betreuungsrecht.
In der Veranstaltung werden die Möglichkeiten aufgezeigt, welche Hilfen der*dem Berechtigten im ambulanten und stationären Bereich nach dem Bundesteilhabegesetz zustehen.
Konkret:
- Wann habe ich einen Anspruch auf ambulant betreutes Wohnen und wie wird es finanziert?
- Wie wird ein Heimplatz der besonderen Wohnform außerhalb von Pflegeheimen finanziert?
- Wer ist zuständig und welche Anträge muss ich als gesetzliche*r Betreuer*in stellen?
barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Material
Bitte mitbringen Stift und Papier.
-
GebührEntgeltfrei, keine Anmeldung erforderlich
- Kursnummer: M1420
-
StartDo. 27.03.2025
18:00 UhrEndeDo. 27.03.2025
19:30 Uhr
Dozent*in:
Andrea Döpp
Geschäftsstelle: Mettmann