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Wer erhält Ermäßigung?

  • Schülerinnen/Schüler bis 18 Jahre,
  • Studierende bis 27 Jahre,
  • Auszubildende,
  • Freiwillige (BFD, FSJ),
  • Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II, III, XII

haben nach Vorlage ihres Ausweises bzw. einer entsprechenden Berechtigung Anspruch auf das ermäßigte Entgelt.

Daneben kann Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen befinden, auf Antrag eine Entgeltermäßigung oder -befreiung gewährt werden.

Unser Entgelt setzt sich zusammen aus einer Kerngebühr (Anzahl der Unterrichtseinheiten x Stundensatz) und einer Verwaltungsgebühr von momentan 10,- Euro.

Das ermäßigte Engelt berückrichtigt die Kerngebühr abzgl. 50 % zzgl. die Verwaltungsgebühr, die von der Ermäßigung ausgenommen ist.

Hinweis:
Wenn Sie als Teilnehmende(r) schon an einem Kurs unserer vhs teilgenommen haben und Ihr Ermäßigungsanspruch bereits in unserer EDV hinterlegt ist, wird im Warenkorb direkt das ermäßigte Entgelt angezeigt. Ansonsten erscheint dort das Entgelt in voller Höhe. Das ist kein Problem. Sie können die Buchung ganz normal abschließen. 

Bitte senden Sie uns dann per E-Mail an info@vhs-mettmann.de einen entsprechenden Nachweis zu. Wir stellen Ihnen dann nur das ermäßigte Entgelt in Rechnung.

Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 02104 / 1392-0 an uns wenden.

 

01.05.25 03:43:49