Teilnahmebedingungen
Ab wann ist eine Teilnahme möglich?
Im Regelfall ab dem 16. Lebensjahr.
Wie melde ich mich an?
Sie können sich online zu der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung anmelden. Sie können sich auch per E-Mail anmelden unter info(at)vhs-mettmann.de oder schriftlich mit Hilfe des Anmeldeformulares, welches Sie uns mit der Post oder per Fax zusenden können unter (0 21 04) 13 92 92.
Als neue Teilnehmerin und Teilnehmer eines Sprachkurses nutzen Sie bitte das Beratungsangebot vor Ihrer Anmeldung.
Erhalte ich eine Bestätigung meiner Anmeldung?
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Bei ausgebuchten Veranstaltungen oder Veranstaltungsänderungen werden Sie umgehend benachrichtigt.
Wie bezahle ich das Teilnahmeentgelt?
Mit der Anmeldung können Sie uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Ihrem Konto erteilen. Ihr Vorteil: Der fällige Betrag wird erst nach Beginn der Veranstaltung abgebucht. Sie können das Teilnehmerentgelt aber auch auf folgendes Konto überweisen:
SEPA-Überweisung:
Gläubiger-Identifikationsnummer der VHS:
DE68VHS00000626723
IBAN: DE45301502000001713304
BIC: WELADED1KSD
Kreissparkasse Düsseldorf
BLZ 301 502 00
Konto-Nr. 0001713304
Die Zahlungspflicht entsteht sofort mit der Anmeldung. Rechtsgrundlage ist die Entgeltordnung in der jeweils geltenden Fassung. Sie kann während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen eingesehen werden.
Wer erhält Ermäßigung?
Aus finanziellen Gründen soll der Besuch der vhs nicht scheitern.
- Schülerinnen/ Schüler bis 18 Jahre,
- Studierende bis 27 Jahre,
- Auszubildende,
- Freiwillige (BFD, FSJ),
- Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II, III, XII,
Daneben kann Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen befinden, auf Antrag eine Entgeltermäßigung oder -befreiung gewährt werden.
Wie melde ich mich ab?
Die Abmeldung muß schriftlich spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in den Geschäftsstellen vorliegen. Hiervon ausgenommen sind die Veranstaltungen,
die mit einem besonderen Stornotermin ausgezeichnet sind.
Bei fristgerechter Abmeldung wird das gezahlte Entgelt abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € erstattet.
Bei Integrationskursen gelten die Bestimmungen des BAMF.
Teilnehmerzahl
Veranstaltungen können in der Regel nur dann stattfinden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung trotzdem durchzuführen. Die Volkshochschule legt dann das erhöhte Entgelt fest oder verringert die Anzahl der Unterrichtsstunden.
Sofern eine Veranstaltung nicht stattfinden kann, bemüht sich die Volkshochschule, eine gleichwertige Ersatzveranstaltung anzubieten. Sofern dies nicht möglich ist, wird die Anmeldung kostenfrei storniert.
Studienreisen
Die vhs vermittelt nur Studienreisen. Es gelten die Reisebedingungen der bei den Studienreisen angegebenen Leistungsträgern.
Bildungsurlaub
Für Bildungsurlaub kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) beantragt werden. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber erhalten Sie auf Wunsch nach Ihrer Anmeldung.
Mitwirkung
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer, jede Kursleiterin/jeder Kursleiter kann sich mit Anregungen und Kritik jederzeit an die vhs wenden. Darüber hinaus sieht die vhs-Satzung weitere Mitwirkungsrechte vor. Informationen darüber erhalten Sie in den Veranstaltungen. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den vollständigen Satzungstext bei den vhs-Geschäftsstellen anfordern.
Haftung und Hausordnung
Die vhs übernimmt keine Haftung bei Schäden und Verlusten. Die Teilnahme an Exkursionen geschieht auf eigene Gefahr. Programmänderungen, Änderungen der Entgelte sowie kurzfristiger Wechsel des Transportmittels bleiben vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 24.05.2018)
1. Zustandekommen des Vertrages:
Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule Mettmann-Wülfrath (vhs) oder Zahlung des Teilnahmeentgeltes einerseits und Annahme durch die vhs andererseits wird ein privatrechtlicher Vertrag
geschlossen. Es besteht die Möglichkeit
- zur persönlichen,
- schriftlichen,
- E-Mail-,
- Fax- und
- Internet-Anmeldung.
2. Teilnahme, Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Beschränkung der Teilnehmendenzahl:
An den Veranstaltungen der vhs kann jede/ jeder teilnehmen, die/ der das 15. Lebensjahr vollendet hat, sofern nicht besondere Veranstaltungen für einen jüngeren Teilnehmendenkreis durchgeführt werden. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Zu den Veranstaltungen der vhs kann grundsätzlich nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden zugelassen werden.
In besonderen Einzelfällen behält sich die vhs vor, Teilnehmende zu Lehrveranstaltungen nicht zuzulassen.
Auf Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
3. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte:
Liegen für eine Kursveranstaltung der vhs nicht genügend Anmeldungen vor, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
Die vhs behält sich vor, einzelne im Veranstaltungsprogramm aufgeführte Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen. Programmänderungen aus aktuellem Anlass etwa wegen Erkrankung einer Dozentin/ eines Dozenten bleiben vorbehalten.
Die vhs kann auch aus Gründen, die in der Person einer/ eines Kursteilnehmenden liegen, vom Vertrag zurücktreten.
Die vhs ist berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen so lange zu verweigern, bis das Teilnahmeentgelt vollständig entrichtet ist.
Der Rücktritt von einer vhs-Veranstaltung ist nur möglich bei einer schriftlichen Rücktrittserklärung bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn. Bei fristgerechter Abmeldung wird das gezahlte Entgelt abzüglich der Verwaltungspauschale erstattet. Der Rücktritt innerhalb von 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn ist auf schriftlichen Antrag nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmender/ eine Ersatzteilnehmerin angemeldet wird.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entschieden werden.
Die obige Rücktrittsregelung gilt nicht für Veranstaltungen, die einen gesonderten Stornotermin ausweisen.
Bei Integrationskursen gelten die Bestimmungen des BAMF.
Bei Studienreisen finden die Bestimmungen des Reisevertragsrechts Anwendung.
4. Zahlung des Teilnahmeentgeltes:
Mit der Anmeldung kann eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung erteilt werden. Der fällige Betrag wird erst nach Beginn der Veranstaltung abgebucht. Bei Integrationskursen gelten die Bestimmungen des BAMF. Das Teilnahmeentgelt kann auch auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE45301502000001713304
BIC: WELADED1KSD
SEPA-Überweisung:
Gläubiger-Identifikationsnummer der VHS:
DE68VHS00000626723
Die Zahlungspflicht entsteht sofort mit der Anmeldung. Rechtsgrundlage ist die Entgeltordnung in der jeweils geltenden Fassung. Sie kann während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen eingesehen werden.
Sollte die Abbuchung des Teilnahmeentgeltes durch einen Umstand, den die vhs nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
Wird nach der Fälligkeit des Teilnahmeentgeltes kein Zahlungseingang festgestellt, so wird zunächst eine Zahlungserinnerung an die Teilnehmerin/ den Teilnehmer gerichtet.
Wird nach dieser Aufforderung innerhalb von 10 Werktagen das Teilnahmeentgelt nicht gezahlt, wird eine zweite Zahlungsaufforderung versandt. Zuzüglich zu dem Teilnahmeentgelt wird dabei eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
5. Erstattungen von Entgelten:
Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung aus Gründen, die die vhs zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird. Es erfolgt ausschließlich eine bargeldlose Erstattung des Teilnahmeentgeltes auf ein Konto der/ des Berechtigten oder einer/ eines Bevollmächtigten. Auf § 6 der Entgeltordnung für die vhs Mettmann-Wülfrath in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.
6. Entgeltermäßigungen:
Entgeltermäßigungen erhalten nach § 4 Abs. 3 der Entgeltordnung
- Schülerinnen/ Schüler bis 18 Jahre,
- Studierende bis 27 Jahre,
- Auszubildende,
- Freiwillige (BFD, FSJ),
- Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II, III, XII,
- und auf besonderen Antrag.
Ein nachträglicher Anspruch auf Entgeltermäßigung kann nicht geltend gemacht werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Studienreisen/Studienfahrten, Materialkosten, Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten, bei Wochenendseminaren und bei Kursen, bei denen keine Ermäßigung gewährt wird.
7. Entgeltbefreiung:
Die Möglichkeit zur Entgeltbefreiung besteht auf Antrag (vgl. § 4 der Entgeltordnung für die VHS).
8. Haftung:
Für Unfälle und Diebstähle übernimmt die vhs keine Haftung; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung - gleich aus welchem Grunde - beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Bestandteil des Vertrages:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Mettmann-Wülfrath werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kursteilnehmenden und der vhs. Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall von der/ dem Teilnehmenden nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der vhs nicht möglich.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Mettmann-Wülfrath, Schwarzbachstraße 28, 40822 Mettmann, Faxnummer: (0 21 04) 13 92-92, E-Mail-Adresse: info@vhs-mettmann.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, z. B. Unterrichtsmaterialien, ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.