Informationen zu coronabedingten Maßnahmen
Stand: 04.04.2022
Corona-Regelungen der vhs
Seit dem 3. April gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Mit ihr sind nunmehr alle Corona-Schutzmaßnahmen offiziell ausgelaufen, Zugangsbeschränkungen nach den 3G-, 2G- oder 2G+-Regelungen entfallen. Dennoch möchte die vhs weiterhin eine gewisse Vorsicht walten lassen.
Daher gelten ab sofort folgende Regelungen in den Gebäuden und Räumen der vhs:
- In den vhs-Geschäftsstellen und -räumlichkeiten gilt weiterhin die Maskenpflicht; beim Betreten der Gebäude und dem Aufsuchen der Kursräume bzw. Sitzplätze.
- Kann in den Kursräumen ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Teilnehmer*innen gewährleistet werden, entfällt in den Kursräumen die Maskenpflicht.
- Kann ein entsprechender Abstand nicht gewährleistet werden, bleibt die Maskenpflicht am Sitzplatz bestehen.
- Sollten Sie auch während des Kurses trotz Abstand nicht auf Ihre Maske verzichten wollen, so können Sie weiterhin gerne eine Maske tragen, um sich und andere vor Ansteckung zu schützen.
- Bitte nutzen Sie die Desinfektionsmittelspender, zu regelmäßiger Händehygiene wird weiterhin geraten.
- Während des Kurses soll auch weiterhin eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung des Raumes mit kurzen Lüftungsintervallen gewährleistet werden.
- Ein Kontakt mit anderen Personen sollte unbedingt vermieden werden, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder eine akute Infektion vorliegen. In diesen Fällen schützen Sie bitte sich und andere Teilnehmende, bleiben dem Kurs fern und führen schnellstmöglich ein Coronatest durch.
